Fahrschule no85 | Lernfahrten ab 17 Jahren ab 2021
Fahrlehrer, Fahrschule, Christoph Lieberherr, No85, Züri Oberland, Zürcher Oberland, Grundkurse, Fahrschule, Auto, Motorrad, Kurse, Motorradgrundkurse, Motorradfahrschule, Autofahrschule, Töffgrundkurse, Töff, LKW, Car, Nothelferkurse, Verkehrskundekurse, VKU, Wetzikon, Bachtel, Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Egg, Fällanden, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Greifensee, Grüningen, Hinwil, Hittnau, Hofstetten, Illnau-Effretikon, Kempt-Tal, Maur, Mönchaltorf, Oberes Glatttal, Pfäffikersee, Pfäffikon, Auslikon, Pfannenstiel, Russikon, Rüti, Schlatt, Schwerzenbach, Seegräben, Tösstal, Turbenthal, Uster, Volketswil, Wald, Weisslingen, Wila, Wildberg, Winterthur, Zell, Kanton Zürich, Schweiz
20999
post-template-default,single,single-post,postid-20999,single-format-standard,ajax_fade,page_not_loaded,,hide_top_bar_on_mobile_header,wpb-js-composer js-comp-ver-8.1,vc_responsive

Lernfahrten ab 17 Jahren ab 2021

Lernfahrten ab 17 Jahren ab 2021

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.