Beziehe das Formular „Lernfahrgesuch“ bei der Wohngemeinde oder lade es direkt vom Strassenverkehrsamt herunter (Formular herunterladen) und fülle alle Felder korrekt aus.
Beziehe das Formular „Lernfahrgesuch“ bei der Wohngemeinde oder lade es direkt vom Strassenverkehrsamt herunter (Formular herunterladen) und fülle alle Felder korrekt aus.
Ein gutes Sehvermögen ist unerlässlich, um sicher unterwegs zu sein.
Deshalb ist ein aktueller Sehtest Voraussetzung für die Einreichung eines Lernfahrausweis-Gesuchs.
Mach den Test entweder bei einem Augenarzt oder in einem Optikerfachgeschäft.
Was bei einem Unfall mit Verletzten zu tun ist, lernst Du im Nothelferkurs: Hilfe holen, Verletzte richtig lagern, Unfallstelle sichern etc.
Diesen Kurs müsst Du absolviert haben, bevor Du dich für die Theorieprüfung anmelden kannst.
Der Kursbesuch darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Der Samariterverein Pfäffikon führt in unserem Verkehrstheorie- und Schulungs-Center (VSC) Nothelferkurse durch.
Von den 50 Fragen müsst Du 90 Prozent richtig ankreuzen. Es gibt verschiedene Methoden, um sich auf die Theorieprüfung vorzubereiten: mit dem Handbuch oder einer CD-Rom der Verkehrsregeln oder Lernfahrkarten.
Den Lernfahrausweis bekommst Du erst nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters von 18 Jahren. Er ist jedoch nur für zwei Jahre gültig!
Am Kurs teilnehmen kann erst, wer den Lernfahrausweis besitzt. Der Kurs umfasst acht Stunden resp. vier Lektionen:
Dort lernst Du unter anderem Gefahren frühzeitig wahrzunehmen sowie Ihr Verhalten und das Ihres Fahrzeugs besser einzuschätzen.
Sobald Dein Fahrlehrer oder Deine Fahrlehrerin grünes Licht gibt, gehts ab zur Prüfung.
Bei der praktischen Führerprüfung fährt ein Verkehrsexperte mit dir im Auto mit. Er oder sie schaut, ob Du dein Fahrzeug beherrschst, die Verkehrsregeln kennst und auch in schwierigen Situationen vorausschauend, rücksichtsvoll und korrekt reagierst.
Nach der bestanden, praktischen Prüfung erhältst Du den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Wird Dir der Führerausweis entzogen, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Die zweite Zuwiderhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung.
Innerhalb von drei Jahren musst Du zwei Weiterbildungskurse besuchen um den definitiven Führerausweis zu erlangen.
Der erste Kurstag soll innerhalb von 6 Monaten nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden, der zweite spätestens vor Ablauf der Probezeit.